"Wir begrüßen es sehr, dass die Landesregierung NRW
die Verwirklichung der Rechte von
Menschen mit Behinderungen von einer
unabhängigen Institution dauerhaft begleiten lässt und damit das Deutsche Institut für Menschenrechte betraut
hat", erklärte Valentin Aichele,
Leiter der Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Instituts. "Damit unterstreicht die
Landesregierung, dass sie die
Anforderungen der UN-Behindertenrechtskonvention ernst nimmt."
Der Landtag NRW hat 2016 als erstes Bundesland mit dem
Inklusionsstärkungsgesetz Nordrhein-Westfalen (ISG NRW) einen übergreifenden
rechtlichen Rahmen für die Umsetzung der UN-Konvention in Landesrecht geschaffen. "Das Gesetz ist
natürlich kein Selbstläufer. Jetzt kommt
es auf die Umsetzung in der Praxis der staatlichen Stellen an, ob durch das Gesetz die Ziele der
UN-Behindertenrechtskonvention besser
erreicht werden", so Aichele weiter.
Aufgabe der Monitoring-Stelle
UN-Behindertenrechtskonvention ist beispielsweise die Beratung der
Landesregierung bei Gesetzgebungsverfahren, die Auswirkungen auf Menschen mit
Behinderungen haben. Die Stelle berät auch Behörden und Gremien, die auf
unterschiedlichen Ebenen die Inklusion von Menschen mit Behinderungen
organisieren, unter anderem die Kommunalen Spitzenverbände und die
Landschaftsverbände, die Landesbehindertenbeauftragte und den Inklusionsbeirat.
Das Deutsche Institut für Menschenrechte ist die
Nationale Menschenrechtsinstitution Deutschlands. Für das Monitoring der
Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention hat es 2009 die Monitoring-Stelle
UN-Behindertenrechtskonvention eingerichtet. Zur Begleitung der Umsetzung in NRW haben das Land und das
Deutsche Institut für Menschenrechte
nach
§11 des Inklusionsgrundsätzegesetzes (IGG) einen Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen.
Weitere Informationen:
Menüpunkt Nordrhein-Westfalen (Link:
Inklusionsgrundsätzegesetz Nordrhein-Westfalen (IGG NRW)
(Link:
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Ute Sonnenberg
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